Förderungen Solarstromanlagen |

Rahmenbeingnungen

     

Förderungsleistung

Der Solarstrom-Pool fördert seit über 10 Jahren den Bau von privaten Solarstrom-Anlagen im Kanton Thurgau in Form eines finanziellen Zuschusses.

Seit 2009 fördern wir private Solarstromanlagen in Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau Unsere Förderung ist mit dem kantonalen Förderprogramm kombinierbar. Förderhöhe und weitere Bestimmungen sind im aktuellen kantonalen Förderprogramm definiert.

 

Gegenleistung

Als Gegenleistung verpflichtet sich der Anlagenbetreiber, die Vermarktungsrechte für den ökologischen Mehrwert der produzierten solaren Überschussenergie* dem Solarstrom-Pool zur Verfügung zu stellen.

Die Vermarktungsrechte werden in einem Vertrag definiert. Die Erträge der Anlagen werden einmal jährlich an den Stromzählern abgelesen. Dafür wird Ihnen ein Ableseformular zugesendet.

* Bei der Überschussenergie handelt es sich um die physisch in das öffentliche Netz eingespeiste Energie. Die Überschussenergie wird auf dem Rücklaufzählwerk registriert.

 

Fördergesuch

Sie erhalten das notwendige Formular von dieser Webseite im Abschnitt "Förderprogramme Solaranlagen"

 

Weitere Auskünfte zur kantonalen Solarstromförderung und Rahmenbedingungen erhalten Sie von www.energie.tg.ch